-Abklärung der standortbezogen Rahmenbedingungen wie Raumplanungs- und Bauvorschriften.
-Darstellung von planerischen und gestalterischen Lösungsansätzen.
-Studium der Erschliessungen für den Verkehr und die Werkleitungen.
-Besprechungen mit Gemeindevorstand und evtl. Kant. Behörden.
-Erstellung der definitiven Quartierbestimmungen.
-Erstellung des definitiven Gestaltungs- und Erschliessungsplanes.